Produktbeschreibung
Die Schienenklemme 8JH4124 ist eine 1-polige Anschlusskomponente für Hutschienen mit den Abmessungen 16 x 3 und 16 x 4 mm. Sie akzeptiert Leiterquerschnitte von 10 bis 35 mm² und bildet damit die Verbindung zwischen Versorgungsleiter und den Abgängen in Installationsverteilern sowie Kleinverteilern. Die Klemme ist Zubehör für Verteilersysteme und entspricht den Anforderungen der Elektroinstallation im Niederspannungsbereich. Mit einem Nettogewicht von nur 24 Gramm lässt sie sich problemlos in bestehende Schaltschrank-Strukturen integrieren. Typische Einsatzorte sind Hausanschlussverteilungen, Unterverteilungen in Wohn- und Gewerbeobjekten sowie Maschinensteuerungsverteilungen mit standardisierter Hutschienen-Bestückung.
Anwendungsbereiche
Für Leitungsquerschnitte bis 10 mm² stehen kompaktere 1-polige Varianten zur Verfügung; die 8JH4124 richtet sich speziell an Anwendungen mit größeren Querschnitten und höheren Strombelastungen. Die Klemme erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt der REACH-Dokumentationspflicht. Sie ist als Einzelstück lieferbar und wird in standardisierter Verpackung bereitgestellt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0240 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0240 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,10 × 9,50 × 8,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002287 |
| Produktfamilie |
Zubehör für Verteilersysteme |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 95,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,024 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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