Produktbeschreibung
Die Schellenklemme 3NP1941-1BA00 ist Anschlusszubehör für Sicherungs-Lasttrennschalter der Baugröße NH1 und nimmt Leiterquerschnitte von 70 bis 120 mm² auf. Sie ist 1-polig ausgeführt und verfügt über einen Schraubanschluss zur sicheren Fixierung großflächiger Leiter. Das Nettogewicht beträgt 41 g, die Verpackungsmaße liegen bei 80 × 120 × 15 mm. Die Klemme unterliegt der RoHS-Richtlinie (ab 15.10.2017) und erfüllt die Anforderungen der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte nach 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Schaltschrankbestückung bei Photovoltaik-Anlagen, wo dicke DC-Leiter mit NH1-Schaltern abgesichert werden, sowie die Stromverteilung in Überlandleitungsstationen mit großen Leiterquerschnitten. In Fertigungsbetrieben dient die Schellenklemme zur Verdrahtung von Hauptstromkreisen in Niederspannungsverteilern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Reihenklemmen ermöglicht die Schellenklemme die sichere Verbindung von nur einem Leiter pro Klemme bei großen Querschnitten, wodurch die Kontaktfläche maximiert wird. Die Lieferfrist beträgt standardmäßig drei Tage. Siemens bietet diese Klemme als Einzelteil an, sodass Ersatz oder Nachrüstung gezielt möglich ist.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0410 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0410 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,00 × 12,00 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 120,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,041 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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