Produktbeschreibung
Die Schaltschrank-Unterteilung 3WA Baugröße 1 ist eine modulare Trennwand zur inneren Gliederung von Schaltschrank-Gehäusen. Die Unterteilung wird mit Kabelanschluss geliefert und bietet eine Breite von 800 mm bei voller Hutschienentiefe. Sie unterstützt 3- oder 4-polige Anschlussausführungen und ermöglicht damit flexible Stromkreisunterteilungen. Die Blende ist im Lieferumfang enthalten und schließt die Unterteilung gehäusebündig ab. Das Nettogewicht beträgt 8,79 kg, bei Verpackungsmaßen von 750 × 520 × 170 mm. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 14 Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Separierung von Steuerstromkreisen und Leistungsteilen in industriellen Schaltschränken, etwa bei Verpackungsmaschinen und Automatisierungsanlagen, sowie die Gehäusegliederung in dezentralen Stromverteilungen. Auch in Photovoltaik-Wechselrichter-Schaltschränken wird die Unterteilung zur Trennung von DC- und AC-Seiten genutzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber massiven Blechteilungen bietet die modulare 3WA-Baureihe eine schnellere Montage und einfachere Nachrüstbarkeit bei Anlagenumbauten. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.07.2006. Die Bestellung kann ab sofort erfolgen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
8,7900 kg
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| Artikelgewicht: |
8,7900 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
75,00 × 52,00 × 17,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
750,00 x 520,00 x 170,00 mm |
| Nettogewicht |
8,79 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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