Produktbeschreibung
Die Schaltschrank-Unterteilung Form 2B HSS/B1200/T400 von Siemens ist eine Trennwand für die innere Feldaufteilung von Niederspannungsverteilern. Mit einer Breite von 1200 mm und Tiefe von 400 mm wird sie oben in die Schaltschrank-Struktur eingebaut und dient der organisatorischen Trennung von Funktionsgruppen. Das Nettogewicht der Unterteilung beträgt 9,999 kg. Die Komponente ist nach RoHS-Richtlinie konform und wurde seit dem 01.07.2006 umweltgerecht hergestellt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Aufteilung großer Sammelschiene-Systeme in Schaltanlagenfeldern (beispielsweise zur Trennung von Messwerterfassungs- und Steuerungsgruppen) sowie die Strukturierung von Schaltschränken in mehrere funktional unabhängige Bereiche.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu monolithischen Schaltschrank-Gehäusen ermöglicht die modulare Unterteilungsform eine flexible Konfiguration der Feldaufteilung bereits bei der Montage. Bei Bedarf können mehrere Unterteilungen hintereinander angeordnet werden. Die Versandabmessungen betragen 1170 × 400 × 50 mm bei einer Verpackungsmenge von je 1 Stück. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 14 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
9,9990 kg
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| Artikelgewicht: |
9,9990 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
117,00 × 40,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.170,00 x 400,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
9,999 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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