Produktbeschreibung
Der ALPHA 630 DIN Sockel ist eine Montagebasis und Unterkonstruktion für das ALPHA 630 Schaltschrankgehäusesystem von Siemens. Mit einer Höhe von 100 mm, einer Breite von 1050 mm und einer Tiefe von 320 mm bietet er eine stabile Unterlage für die Aufstellung des Schrankes in Elektroverteilern und Schaltanlagen. Der Sockel ist in RAL 7035 Lichtgrau beschichtet und ermöglicht die ebene Positionierung des Gehäuses auf unebenem Untergrund. Das Nettogewicht von 6 kg und die kompakten Verpackungsmaße von 1060 x 310 x 110 mm erleichtern Transport und Lagerung. Der Sockel erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2006 und ist nach den Vorgaben der REACH-Verordnung zertifiziert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Basisausrüstung von Mittelspannungsverteilern, die Fundamentmontage in Produktionshallen sowie die Aufstellung von Steuerungsschränken in Industrieanlagen. Der DIN-Sockel kann mit verschiedenen ALPHA 630 Gehäusevarianten kombiniert werden und trägt zur Erhöhung der Vibrationsfestigkeit bei Maschinenaufstellung bei. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
6,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
6,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
106,00 × 31,00 × 11,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000721 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.060,00 x 310,00 x 110,00 mm |
| Nettogewicht |
6,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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