Produktbeschreibung
Die SlimLine Leuchte 8MF5900-1A ist eine kompakte Schaltschrank-Leuchte mit integriertem Ein-/Ausschalter und Steckdose D. Die flache Bauform ermöglicht eine platzsparende Montage an Schaltschranktüren ohne zusätzliche Stellfläche zu benötigen. Das Gerät ist ohne Magnet ausgeführt und eignet sich für Schaltschränke mit Standard-Befestigungsflachen. Die Leuchte unterliegt der RoHS-Richtlinie (Einhaltung seit 01.10.2010) und erfüllt die Anforderungen der Elektronik-Altgeräte-Rücknahmepflicht nach der Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Innenbeleuchtung von Schaltschränken in Automatisierungsanlagen sowie die Ausleuchtung von Schaltschrankinnenflächen zur Fehlerdiagnose und Wartung. Ein weiterer Einsatzbereich liegt in der Beleuchtung von Verteiler- und Schaltkästen für Gebäude-Leittechnik. Die Steckdose D ermöglicht den direkten Anschluss von Wartungs- oder Prüfgeräten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber magnetischen Ausführungen bietet die Variante ohne Magnet einen festeren Halt auf metallischen Schachtoberflächen. Das Nettogewicht beträgt 462 Gramm, die Verpackungsmaße liegen bei 372 × 93 × 50 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4620 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4620 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
37,20 × 9,30 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000321 |
| Produktfamilie |
Kompakt-/ Slimline-Leuchten |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
372,00 x 93,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,462 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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