Produktbeschreibung
Die Schaltschrank-Blende 8PQ2010-4BA02 ist eine Frontplattenverkleidung mit der Schutzart IP40. Die Abmessungen betragen 100 mm Höhe und 400 mm Breite, wodurch sie sich für standardisierte Schaltschrankaufbauten eignet. Das Produkt entspricht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 06.05.2010 und erfüllt die geltenden Stoffbeschränkungen gemäß REACH. Das Nettogewicht liegt bei 1,54 kg, die Verpackungsmaße betragen 610 × 160 × 60 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Frontplattenverkleidung in Niederspannungsverteilern, die Abdeckung freier Schaltschrankflächen in Steuerungsverteilern sowie die Gestaltung von Bedienoberflächen in Anlagenbau und Intralogistik. Die Blende wird als Einzelstück geliefert und lässt sich werkzeuglos in Standard-Schaltschränken montieren. Für die Auswahl der richtigen Größe sollten die verfügbare Schrankbreite und der erforderliche freie Verkleidungsbereich berücksichtigt werden. Siemens bietet ergänzend weitere Blendenvarianten in unterschiedlichen Abmessungen an, sodass sich auch größere oder kleinere Verkleidungsflächen realisieren lassen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,5400 kg
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| Artikelgewicht: |
1,5400 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
61,00 × 16,00 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000456 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
14 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
610,00 x 160,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
1,54 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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