Produktbeschreibung
Der vierte Schaltpol 3KF9405-0BA00 ist ein Erweiterungszubehör für die SITOR Lasttrennschalter der Baugröße 4 von Siemens und ermöglicht die Ergänzung dreipol ausgelegter Schalter um einen vierten Pol. Das Zubehör ist schaltbar ausgelegt und eignet sich für NH-Sicherungen der Baugröße 1 und 2. Der vierte Pol ist speziell für Halbleiterschutzanwendungen konzipiert und wird über einen robusten Flachanschluss mit dem Hauptschalter verbunden.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung von Schaltschränken in der Photovoltaik-Umrichtertechnik, wo zusätzliche Schaltfunktionen für Steuerkreise erforderlich werden, sowie die Erweiterung von Niederspannungsverteilern in Fabrikautomation und Maschinensteuerung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einer kompletten Neuinstallation eines vierpol igen Schalters ermöglicht dieses Zubehör eine kostengünstige Nachrüstung bestehender 3KF-Anlagen ohne Austausch der kompletten Schaltanlage. Das Gewicht von 2,78 kg erlaubt einfache Handhabung bei Montage und Wartung. Die Lieferzeit beträgt typischerweise fünf Tage, was eine zügige Instandhaltung von Anlagen ermöglicht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,7800 kg
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| Artikelgewicht: |
2,7800 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
31,00 × 20,00 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Lasttrennschalter mit Sicherungen 3KF |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
310,00 x 200,00 x 200,00 mm |
| Nettogewicht |
2,78 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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