Produktbeschreibung
Der Schaltmagnet 3SE6724-2CA ist ein rechteckiges Schaltelement in der Größe 25 x 88 mm und gehört zur Produktfamilie der Magnetschalter 3SE66 und 3SE67 von Siemens. Das Element wird um 90° versetzt zum Magnetschalter 3SE66.7-2CA0 befestigt und dient der Schaltauslösung in Sicherheitsanwendungen. Der Schaltmagnet ist nach RoHS-Richtlinie konform und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß EU-Direktive 2012/19/EU. Das Nettogewicht beträgt 0,037 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 102 x 40 x 27 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Not-Aus-Systeme in Fertigungsanlagen, Schutztüren an Pressen und Industrierobotern sowie Sicherheitsschalter an Förderanlagen. Der 90°-Versatz der Befestigung ermöglicht flexible Anordnung in beengten Schaltschranknischen oder auf Maschinenrahmen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu runden Schaltmagneten bietet das rechteckige Format eine höhere Oberflächenauflagefläche und damit stabilere Positionierung auf ebenen Montageflächen. Die Lieferfähigkeit ist mit einer Standard-Lieferzeit von 5 Tagen gewährleistet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0370 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0370 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
10,20 × 4,00 × 2,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000030 |
| Produktfamilie |
Magnetschalter 3SE66, 3SE67 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
102,00 x 40,00 x 27,00 mm |
| Nettogewicht |
0,037 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Information Gefahrgut-Meldung |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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