Produktbeschreibung
Die i-sys tws Wippe neutral ist ein Bedienlement für Installationsschalter des Schulprogramms von Siemens. Die 2-fach ausgeführte Wippe wird schraubbar montiert und ist in titanweiß gefertigt. Abmessungen 55 x 55 mm. Sie bestehen aus Kunststoff und erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 25. Juni 2019. Das Nettogewicht beträgt nur 17 Gramm. Die Wippe ist für den Einsatz in privaten Hausinstallationen ebenso geeignet wie in gewerblichen und industriellen Anlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Schulgebäude, Büros und Unterrichtsräume, wo standardisierte Installationsschalter nach DIN-Norm eingesetzt werden. In Modernisierungsprojekten ermöglicht die Wippe einen werkzeuglosen Austausch vorhandener Bedienelemente ohne Demontage der Rahmen. Die schraubbare Befestigung bietet zusätzliche Sicherheit gegen Verrutschen. Für Elektrofachkräfte und Installateure ist das standardisierte Format 55 x 55 mm ein Vorteil, da es mit anderen gängigen Herstellern kompatibel ist. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig drei Tage. Zubehör wie Rahmen, Abdecklisten und weitere Wippenvarianten sind separat erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0170 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0170 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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7,00 × 4,00 × 7,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000011 |
| Produktfamilie |
Schulprogramm |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
70,00 x 40,00 x 70,00 mm |
| Nettogewicht |
0,017 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 25.06.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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