Produktbeschreibung
Das Sammelschienenverbindungsstück 8US1921-2BE00 ist ein Verbindungselement des SENTRON Sammelschienensystems 8US1 von Siemens. Es verbindet mehrere Sammelschienenstränge mit Schienenmittenabstand von 40 oder 60 mm miteinander und gewährleistet eine sichere und elektrisch leitfähige Verbindung. Die Schienendicke liegt zwischen 5 und 10 mm, die Breite zwischen 20 und 30 mm bei einer Gesamtlänge von 40 mm. Das Verbindungsstück ist aus hochleitendem Material gefertigt und ermöglicht die flexible Erweiterung von Stromverteilsystemen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Erweiterung von Verteilerboards in Schaltschränken für Fabrikautomation, wo mehrere Stromkreise parallelgeschaltet werden müssen. Auch in dezentralen Energieverteilungen in Produktionsanlagen und bei der modularen Aufrüstung von Niederspannungsverteilern kommt das System zum Einsatz. Das Verbindungsstück wird werkzeuglos in die entsprechenden Schienensysteme eingesteckt. Es ist RoHS-konform und erfüllt die Anforderungen der Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie 2012/19/EU. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2360 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2360 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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14,00 × 3,80 × 3,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
SENTRON Sammelschienensystem 8US1 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 38,00 x 35,00 mm |
| Nettogewicht |
0,236 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
6 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.09.2005 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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