Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC6.2 ist ein Anschlusszubehör für 3-polige Leistungsschalter der Baureihen 3VA57 und 3VA67 von Siemens. Das Set enthält 3 Klemmen, die jeweils vier Kupferkabel mit Querschnitten von 1/0 bis 500 kcmil aufnehmen. Die Klemmen ermöglichen eine sichere und dauerhaft gasdichte Verbindung zwischen den Außenleiterkabeln und den Schaltkontakten. Jede Klemme ist für die Montage auf den Anschlussbolzen des Leistungsschalters vorkalibriert und benötigt kein zusätzliches Anzieh-Drehmoment-Werkzeug. Das Zubehör ist RoHS-konform (Einhaltung seit 01.10.2021) und unterliegt den geltenden Exportkontrollbestimmungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Hauptschaltanlage in Verteilerräumen von Energieversorgungsanlagen sowie die Schaltanlagen-Verkabelung in Industriegebäuden und Rechenzentren. Ebenso wird das Set bei der Nachrüstung oder dem Austausch von Leistungsschaltern in bestehenden Niederspannungsschaltanlagen eingesetzt. Das Gesamtnettogewicht des 3er-Sets liegt bei 6,5 kg. Die Verpackung mit Maßen 172 × 333 × 52 mm gewährleistet einen sicheren Transport. Eine Rücknahme nach ElektroG ist nicht erforderlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
6,5000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
6,5 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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