Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA3.2 ist ein Verbindungszubehör für dreipolige Rundleiterverbindungen in Niederspannungsschaltern der Baureihen 3VA55, 3VA65 und 3VA66 von Siemens. Die Klemme ist für Kabelquerschnitte von 4 bis 400 kcmil ausgelegt und ermöglicht sichere, wartungsfreie Anschlüsse ohne zusätzliches Werkzeug. Der Lieferumfang umfasst vier Klemmsätze, sodass komplette dreipolige Schaltanlagen oder mehrere Einzelgeräte bestückt werden können. Das Nettogewicht des Satzes beträgt 1,4 Kilogramm bei kompakten Verpackungsmaßen von 172 x 333 x 52 Millimetern. Die Regel-Lieferzeit liegt bei 3 Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Niederspannungsverteilungen in Schaltanlagen, die Bestückung von Schaltschrankkombinationen sowie Ersatz- und Nachrüstmaßnahmen bei bestehenden 3VA-Schaltern. Ein häufiger Anwendungsfall ist die Verdrahtung von Steuerstromkreisen und Leistungsschaltern in Verpackungsmaschinen und Steuerverteilern. Die Klemme erfüllt die Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU) und die RoHS-Stoffbeschränkungen seit Oktober 2019. Besitzt vollständige REACH-Dokumentation und unterliegt der Exportkontrollbestimmung ECCN EAR99.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,4000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
1,4 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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