Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA4.3 ist Verbindungszubehör für Niederspannungsschalter der Serie 3VA55, 3VA65 und 3VA66. Das 3er-Set enthält insgesamt drei Einzelklemmen für Vier-Leiter-Anschlüsse. Jede Klemme ist für Leiterquerschnitte von 4/0 bis 500 kcmil (amerikaneische AWG-Norm) ausgelegt und ermöglicht vier separate Kabelverbindungen pro Klemme. Die Klemmen bestehen aus Kupfer oder kupferlegiertem Material für optimale Leitfähigkeit und Korrosionsbeständigkeit. Das Zubehörset wiegt netto 2,331 kg und wird in Verpackungsmaßen von 172 x 333 x 52 mm geliefert. Typische Einsatzorte sind großvolumige Schaltanlagen mit dicken Versorgungsleitungen in Industrieverteilern, Generatoren-Übergabestationen und Hochstrom-Steuersystemen.
Anwendungsbereiche
Im Schaltschrankbau verwendet man diese Klemmen zur redundanten Verdrahtung oder zum Parallelschalten mehrerer Leiter für Stromverteilung. Die TA4.3 ist speziell für mehradrige Rundleiter konzipiert und bietet eine sichere, vibrationsfeste Verbindung ohne Schraubverbindung über Pressstellen. Das System ist seit 2019 vollständig RoHS-konform und unterliegt der REACH-Registrierungspflicht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
2,3310 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
2,331 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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