Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA3.2 ist eine Spannungsabgriffklemme für den Anschluss von drei Rundleitern an Siemens-Leistungsschaltern der Baureihen 3VA55 und 3VA65/66. Das Zubehör ermöglicht den gleichzeitigen Anschluss von drei Stromkabeln mit Querschnitten von 4/0 bis 400 kcmil sowie einen separaten Hilfsleiterspannungsabgriff für Steuerstromkreise. Das Set umfasst 3 Einzelklemmen und wird werkzeuglos auf die Anschlussbolzen der Leistungsschalter aufgebracht. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Verdrahtung von Niederspannungsverteilern und Schaltschränken im Bereich der Energieverteilung und Maschinenautomation. Besonders relevant ist das Produkt beim Aufbau von Steuerschaltungen mit Spannungserfassung für Synchronisierungszwecke oder bei der Integration von Messelektronik in Schaltanlagen. Der Spannungsabgriff ermöglicht eine sichere und normkonforma Abnahme der Phase und des Neutralleiters für Messgeräte und Steuersysteme direkt am Leistungsschalter, ohne separate Wandlerinstallationen. Das Zubehör ist RoHS-konform und erfüllt die aktuellen Richtlinien der Elektroschrott-Rücknahme (2012/19/EU).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1400 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
1,14 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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