Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA4.4 ist ein Anschlusszubehör für großflächige Niederspannungsschalter der Siemens-Baureihen 3VA15 und 3VA25. Das 4er Set verbindet je vier Rundleiter mit Querschnitten von 120 bis 300 mm² an den Schaltgeräten und ist mit einem Hilfsleiterspannungsabgriff ausgestattet. Die Klemmen ermöglichen sichere und verlustfreie Verbindungen im Niederspannungsverteilerschrank, besonders bei Anschlusspunkten mit hohem Querschnitt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Haupverteilerleisten in industriellen Schaltschränken, die Versorgung von Leistungsverteilern in Fabrikationsanlagen sowie die Anschlussbestückung bei Stromversorgungssystemen in der Gebäudeautomation und Energietechnik. Das 4er Set deckt mehrere Anschlussleiter einer kompletten Schaltanlage ab und reduziert Bestellaufwand bei Mehrkabel-Installationen. Die Hilfsleiterspannungsabgriffe ermöglichen zusätzlich die sichere Entnahme von Steuerspannungen an den Schaltgeräten selbst. Lieferumfang: 4 Rundleiteranschlussklemmen TA4.4 je Set; Nettogewicht 3,617 kg je Verpackungseinheit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
3,6170 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
3,617 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 09.07.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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