Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA5.1 ist ein Verbindungselement zur Anschlussverdrahtung von Niederspannungs-Leistungsschaltern der Reihe 3VA9603 und 3VA15/25/26. Die Klemme verbindet zwei Rundleiter mit Querschnitten von 150 bis 300 mm² pro Anschluss. Der 3er-Satz umfasst drei Einzelklemmen und wird als Verschleißteil oder Ersatzteil benötigt, da die Anschlussbelegung je nach Schalterkonfiguration wechselt. Die robuste Ausführung in Aluminium mit Schraubbefestigung gewährleistet sichere Stromübergänge auch bei wiederholtem Ein- und Ausbau.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Schaltschrankbau und Verteilersysteme in der Mittelspannungs-Niederspannungs-Übergangstechnik, wo große Leiterquerschnitte bis zur Cu-Größe 300 mm² angeschlossen werden.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einzelnen Universal-Anschlussklemmensätzen ist die TA5.1 speziell auf die Geometrie und Befestigungspunkte der 3VA-Schalter optimiert, sodass Befestigungstoleranz und Stromübergang garantiert sind. Auch bei Schaltschrankmodernisierungen oder beim Austausch beschädigter Anschlussleisten ist der 3er-Satz die Standard-Nachbestellung. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektro-Altgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,0390 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
110,00 × 96,00 × 75,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
110,00 x 96,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
1,039 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 23.10.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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