Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA3.1 ist ein Zubehörteil für Siemens-Niederspannungsschutzschalter der 3VA55- und 3VA65-Serie. Die Klemme ist für zwei Kabel mit Hilfsleiter-Spannungsabgriff ausgelegt und deckt Querschnitte von 4/0 bis 600 kcmil ab. Das Set enthält vier Anschlussklemmen und wird als Ersatzteil oder für Neubeschaffungen in Schaltschränken und Verteileranlagen verwendet. Die Klemme ermöglicht einen sauberen Anschluss von Rundleitern an Schutzschaltern und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Hilfsstromkreise über den integrierten Spannungsabgriff zu versorgen.
Anwendungsbereiche
Dies ist besonders wertvoll in Anlagenschaltschränken, wo Steuerungsspannungen für Schaltschrankautomation oder Signalisierung benötigt werden. Auch bei Erweiterungen bestehender Schalttafeln in Verteilerstationen oder Industrieanlagen findet dieses Zubehör Einsatz. Die Lieferung umfasst vier einzelne Klemmen, sodass mehrere Schutzschalter oder Ersatzbedarf gedeckt werden kann. Die Komponente erfüllt die RoHS-Anforderungen seit Oktober 2019 und unterliegt den geltenden REACH-Informationspflichten. Das Nettogewicht beträgt etwa 1,5 Kilogramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,4910 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
1,491 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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