Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.4 ist ein Zubehörset zur Verbindung von Rundleitern an Niederspannungsschaltern der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64. Das Set enthält vier einzelne Klemmen für die Verdrahtung von zwei Kabeln pro Klemme. Jede Anschlussklemme ist ausgelegt für Leiterquerschnitte von 2/0 bis 600 kcmil und gewährleistet sichere, dauerhafter Kontakte unter Last. Die Klemmen sind werkzeuglos einsetzbar und ermöglichen schnelle Anschlussarbeiten ohne zusätzliche Verbindungsmittel.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Stromzuführung und Lastanschlüsse in Niederspannungsverteilern sowie in Schaltanlagen für Industrie und Infrastruktur. Im Schaltschrankbau wird das Set häufig für die Verdrahtung von 3VA-Schaltern in Verteiler-Schaltgeräten eingesetzt. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Anlagenmodernisierung, wenn bestehende Schalter mit neuen Rundleitungen ausgerüstet werden. Das Material der Klemmen erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Januar 2016 und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektroschrott nach der WEEE-Richtlinie. Mit einem Nettogewicht von nur 1,367 kg pro Set sind die Klemmen leicht zu handhaben und zu lagern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,3720 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
1,367 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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