Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.5 ist Zubehör für Niederspannungs-Leistungsschalter der Siemens 3VA-Serie und dient zum sicheren Anschluss von Rundleitern in Verteilern und Schaltschränken. Das 4er-Set ist ausgelegt für Leiterquerschnitte von 50 bis 300 mm² und eignet sich für Schalter bis 1250 A Bemessungsstrom. Die Klemme gewährleistet Kontakt ohne zusätzliche Montagewerkzeuge und ermöglicht schnelle Verdrahtungsarbeiten während der Schaltschrankbestückung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Anschlussverdrahtung von Hauptleitern in Niederspannungsverteilern von Fabrik- und Gebäudekomplexen sowie die Absicherung von Versorgungsleitungen in dezentralen Steuerverteilern für Antriebstechnik. Im Bereich der Instandhaltung wird die Klemme bei Austausch oder Erweiterung bestehender Schaltkombinationen benötigt, da sie die Betriebssicherheit und Kontaktzuverlässigkeit erhöht. Das Zubehörteil ist RoHS-konform und erfüllt die Stoffbeschränkungen seit April 2014. Mit einem Nettogewicht von etwa 0,5 kg pro Set ist die Klemme auch bei größeren Bestückungsmengen rationell zu lagern und zu verarbeiten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5070 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
159,00 × 67,00 × 46,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
159,00 x 67,00 x 46,00 mm |
| Nettogewicht |
0,507 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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