Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.5 ist Anschlusskomponente für Siemens-Niederspannungsschalter der Serie 3VA53/54 und 3VA63/64. Sie verbindet Kupferkabel mit Leiterquerschnitten von 1 AWG bis 600 kcmil und ist für Bemessungsströme bis 400 A ausgelegt. Die Klemme wird als Lieferumfang von 4 Stück geliefert und gehört zur Produktfamilie der Zubehör und Ersatzteile für Niederspannungsschalttechnik. Das Nettogewicht beträgt 0,518 kg, die Verpackungsmaße sind 159 × 67 × 46 mm. Die Anschlussklemme wird typisch bei der Installation von Schaltgeräten in Niederspannungsverteilern und bei der Nachrüstung oder dem Austausch von Anschlusskomponenten in bestehenden Schaltschränken eingesetzt. Besonders in der Instandhaltung von Großflächenverbrauchern wie Fertigungsanlagen oder Energieverteilsystemen ist die Verfügbarkeit dieser Original-Anschlusskomponenten entscheidend.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Universalklemmen passt die TA1.5 präzise in die Anschlussgeometrie der 3VA-Serie und garantiert sichere Kontaktierung ohne Anpassungen. Die Lieferzeit beträgt regelmäßig 3 Tage. Siemens gewährleistet Konformität mit RoHS-Richtlinie (seit 2016) und REACH-Informationspflichten (Blei > 0,1 % w/w).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5180 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
159,00 × 67,00 × 46,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
159,00 x 67,00 x 46,00 mm |
| Nettogewicht |
0,518 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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