Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.6 ist Zubehör für die Steck- und Einschubeinheiten der Siemens 3VA-Schalterserie und dient zur Verbindung von bis zu 6 Rundleitern mit Querschnitten von 1,5 bis 35 mm². Das Set enthält 3 Klemmen und ist speziell konzipiert für IEC-Schalter bis 1250 A. Die Anschlussklemme ermöglicht eine sichere und langzeitstabile Verbindung von Stromversorgungsleitungen zu den Schalteinheiten ohne separate Werkzeuge. Der Querschnittsbereich von 1,5 bis 35 mm² deckt sowohl kleinere Steuerstromkreise als auch Hauptstromversorgungen in Schaltschränken ab.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Austausch verschlissener Klemmen in bestehenden 3VA-Schaltern sowie die Ergänzung bei Modernisierungen von Niederspannungsverteilern und industriellen Schaltanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu universellen Kompressionsklemmen ist die TA2.6 speziell auf die Anschlussflächen und Spannungsmechanik der 3VA-Serie abgestimmt, wodurch eine optimale Kontaktsicherheit gewährleistet wird. Das 3er-Set ermöglicht die Bestückung mehrerer Schalteinheiten ohne zusätzliche Nachbestellungen. RoHS-konform seit 2014, REACH-dokumentiert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4510 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
108,00 × 104,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
108,00 x 104,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,451 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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