Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.3 ist eine Zubehörklemme für Niederspannungs-Schalttechnik und gehört zur Produktfamilie der Zubehör- und Ersatzteile für IEC-Schalter bis 1250 A von Siemens. Sie wird in Dreierpackung geliefert und dient als Anschlusskomponente für zwei Kabel mit zusätzlichem Hilfsleiter-Spannungsabgriff. Die Klemme akzeptiert Leiterquerschnitte von 25 bis 150 mm², wodurch sie sowohl für kleinere Steuerungsaufgaben als auch für höhere Stromführungen einsetzbar ist. Die Verbindung erfolgt drucklos und sichere Kontaktgebung ist gewährleistet.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verdrahtung in Schaltschrank-Hauptschaltern und die Nachrüstung von Steck-/Einschubeinheiten 3VA12 in Niederspannungsverteilern. Eine weitere häufige Einsatzstelle ist die Spannungsabgreifung an Hilfskreisen für Schutzbeschaltung und Messschaltungen in Anlagenbau und Schaltschrankfertigung. Die RoHS-Konformität (seit 01.10.2014) und die Einhaltung der REACH-Informationspflicht nach aktueller Kandidatenliste sprechen für die industrielle Verwendung in regulierten Umgebungen. Das Set mit drei Klemmen reduziert Lagerbestände und ermöglicht Austausch oder Erweiterung ohne Mehrbestellung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5430 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
110,00 × 101,00 × 75,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
110,00 x 101,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,543 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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