Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.4 ist ein Anschlussset mit vier Klemmen für Leistungsschalter der Serie 3VA61/62. Sie verbindet Rundleiter mit Querschnitten von 6 AWG bis 350 kcmil (etwa 16 mm² bis 177 mm²) sicher und mit den Schalteranschlüssen in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken. Die Klemmen sind für den Anschluss von Energieverteilungsleitungen in industriellen Anlagen konzipiert und ermöglichen werkzeuglose oder werkzeugarme Montage. Das Material entspricht den geltenden RoHS-Richtlinien seit 2016 und erfüllt die Anforderungen der EU-Elektroschrott-Verordnung 2012/19/EU. Die Lieferung erfolgt als Mengeneinheit mit vier Klemmen, verpackt in kompakten Maßen von 120 × 170 × 25 mm bei einem Nettogewicht von 0,17 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Hauptschaltleistungsschaltern in Photovoltaik-Wechselrichtern, die Absicherung von DC-Speichersystemen sowie die Anschlussverkabelung in Schaltanlagenaufbau und Instandhaltung. Für den direkten Einsatz an 3VA61/62 Schaltern ist dieses Originalzubehör die sichere und normkonforme Lösung. Bestellen Sie das 4er-Set für einen kompletten Anschluss oder als Ersatz bei Verschleiß oder Beschädigung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1700 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
120,00 × 170,00 × 25,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 170,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,17 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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