Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.2 ist eine großflächige Anschlussklemme für Niederspannungsschalter der Baureihe 3VA61/62. Die Ausführung ermöglicht den Anschluss von Rundleitern mit Querschnitten von 2 AWG bis 350 kcmil und wird im Set mit drei Stück pro Packung bereitgestellt. Die Klemme ist speziell für die Hilfsschaltung (AUX-Funktion) ausgelegt und ermöglicht eine sichere, werkzeuggerechte Verdrahtung ohne Beschädigungen des Leiters.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verdrahtung von Steuerleitungen in Schaltschränken, die Integration in Niederspannungsverteilern sowie die Sensor- und Aktor-Anbindung an Schaltgeräte. Weitere häufige Einsatzfelder sind Anlagensteuerungen in der Prozessindustrie und die Steuerungsverdrahtung von Prüfständen. Die Anschlussklemme entspricht aktuellen Anforderungen der RoHS-Richtlinie (gültig seit 01.01.2016) und unterliegt der Rücknahmepflicht nach der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU. Mit einem Nettogewicht von etwa 0,5 kg und kompakten Verpackungsmaßen von 113 × 107 × 94 mm ist das Zubehör platzsparend in Lagerung und Transport. Die Regel-Lieferzeit beträgt drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4980 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
113,00 × 107,00 × 94,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
113,00 x 107,00 x 94,00 mm |
| Nettogewicht |
0,498 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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