Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA2.5 ist eine Anschlusskomponente für die Siemens Steck- und Einschubeinheit 3VA11 in Niederspannungsschalttechnik. Die Klemme ist für Rundleiter mit Querschnitten von 1,5 bis 35 mm² ausgelegt und wird in einer 4er-Packung geliefert. Jede Klemme verbindet bis zu sechs Leiter gleichzeitig und ermöglicht eine sichere und werkzeuggerechte Verdrahtung im Schaltschrankbau. Das Material und die Konstruktion gewährleisten Kontaktgebung unter Betriebsbedingungen in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Die RoHS-Richtlinie wird eingehalten; das Produkt unterliegt den Rücknahmepflichten nach der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Hauptstromkreisen in Verteileranlagen, die Anschlussvorbereitung von Leistungsschaltern sowie Umverdrahtungen und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden 3VA-Installationen. Die Klemme bietet Kompatibilität mit dem gesamten 3VA-Schaltersortiment bis 1250 A und erleichtert die Instandhaltung durch standardisierte Abmessungen. Ersatzbeschaffung oder Erweiterungen sind damit über lange Zeiträume hinweg problemlos möglich. Nettogewicht pro Stück etwa 0,45 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,80 × 9,20 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
108,00 x 92,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,45 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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