Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC1.1 ist eine Ersatzteilkomponente für Siemens 3VA51 Leistungsschalter und bietet einen Spannungsabgriff für Hilfsleitungen mit vier Klemmenplätzen. Das Set enthält vier Anschlussklemmen aus Kupfer, ausgelegt für Runddrahtleiter im Querschnittsbereich 14 AWG bis 2/0 (entsprechend 2,08 bis 95 mm²). Die Klemmen ermöglichen die sichere Verbindung von Spannungsmessleitungen und Hilfsstromkreisen an den Hauptschalter, ohne dessen Hauptkontakte zu belasten.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verdrahtung von Spannungsspulen für Auslöserelais, Überspannungsschutzgeräte und Messumformer in Niederspannungsverteilern sowie die Anbindung von Signalleitungen in Schaltschrank-Steuerungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu direkter Kontaktierung am Hauptschalter bietet der dedizierte Spannungsabgriff eine mechanisch und elektrisch entkoppelte Lösung mit besserer Kontaktsicherheit und Wartbarkeit. Das Zubehör erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Januar 2016 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Lieferzeit in der Regel drei Werktage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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17,00 × 12,00 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
170,00 x 120,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,21 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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