Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.0 ist eine Anschlussvariante für 3VA51 Niederspannungs-Schutzschalter und ermöglicht den direkten Anschluss von Rundleitern im Querschnittsbereich 14 AWG bis 8 AWG. Das Set besteht aus 4 Stück und ist mit einem integrierten Hilfsleiteranschluss (Spannungsabgriff) ausgestattet, der die Messspannung für Auslöselogik oder Signalerfassung direkt von den Hauptleitern abgreift. Dadurch entfällt eine separate Steuerspannungsleitung in der Schaltanlage. Die Klemmen sind werkzeuglos auswechselbar und ermöglichen schnelle Instandhaltungsarbeiten ohne Demontage des gesamten Schalters.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung von Schaltschränken mit rundleitergefütterten Stromschienen sowie die Umstellung bestehender 3VA51 Installationen von Schraubklemmen auf Push-in-Anschluss. Das Material entspricht RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage. Ersatzklemmen dieser Baureihe sind lagerhaltiges Verschleißmaterial und sollten als Wartungsbestände in größeren Schaltanlageninstallationen vorhanden sein.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0690 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0690 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,00 × 10,00 × 2,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 22,00 mm |
| Nettogewicht |
0,069 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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