Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC1.0 ist eine Anschlusskomponente für Kupferleiter im Bereich 14 bis 8 AWG und dient der werkzeuggestützten Verdrahtung an Niederspannungsschaltern der Baureihen 3VA41 und 3VA51. Die Klemme verfügt über einen integrierten Hilfsleiter-Spannungsabgriff für die parallele Ableitung von Messspannungen auf zusätzliche Kontakte, ohne den Hauptleiter zu unterbrechen. Das Material ist Kupfer mit hoher elektrischer Leitfähigkeit, was Übergangsverluste minimiert. Die Lieferung erfolgt als 3er-Pack (Mengeneinheit 1 Stück, Packungsmenge 3 Stück), ausreichend für den Austausch oder die Ergänzung bei größeren Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Nachrüstung von Schaltschränken in Produktionsanlagen sowie die Verdrahtung von Steuerverteilern mit mehreren parallelen Schaltgeräten, wo Hilfskontakte für Fernmeldung oder Schnittstellenanbindung erforderlich sind. Im Maschinenbau und der Verpackungstechnik wird diese Klemme häufig eingesetzt, um Schaltgeräte ohne Abmanteln oder Löten anzuschließen. Die Klemme ist RoHS-konform (seit 01.01.2016) und unterliegt den geltenden REACH-Informationspflichten. Nettogewicht 0,098 kg pro Pack, Verpackungsmaße 150 × 100 × 22 mm. Regellieferzeit 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0980 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0980 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,00 × 10,00 × 2,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 22,00 mm |
| Nettogewicht |
0,098 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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