Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme 3VA9133-0JD10 TC1.0 ist ein Anschlusszzubehör für die Integration von Kupferrundleitern in die Siemens Leistungsschalter der Reihen 3VA41 und 3VA51. Die Klemme unterstützt Leiterquerschnitte im Bereich von 14 AWG bis 8 AWG und ist aus Kupfer gefertigt, was niedrige Übergangswiderständisse und hohe Leitfähigkeit gewährleistet. Das Lieferset enthält 3 Stück, sodass Drei-Phasen-Systeme oder redundante Anschlussstrukturen in einem Schritt konfektioniert werden können. Die Klemme erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2016 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verdrahtung von Hauptschaltgeräten in Niederspannungsverteilern, die Anschlussvorbereitung von Schaltschrank-Einbausätzen und die Ersatzteil-Vorratshaltung in Instandhaltungs-Werkstätten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber Schraubklemmen bietet die Rundleiteranschlussklemme eine schnellere Montage ohne separates Werkzeug und reduzierte Verwechslungsgefahr durch die produktspezifische Geometrie. Das Nettogewicht beträgt 0,097 kg je Liefereinheit, die Verpackung ist standardisiert auf 1 Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0970 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0970 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,00 × 10,00 × 2,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 22,00 mm |
| Nettogewicht |
0,097 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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