Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.3 ist Originalzubehör für die 3VA-Serie von Niederspannungsschaltern (3VA20/21/22) und wird in einer praktischen 3er-Packung geliefert. Sie verbindet Rundleiter mit Querschnitten von 1,5 bis 50 mm² mit den Schaltern. Die Klemmen sind für den Einsatz in IEC-Schaltern bis 1250 A Nennstrom ausgelegt und garantieren sichere Kontaktierung auch bei höheren Strombelastungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Modernisierungen von Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen, wo Anschlussleiter nachträglich augetauscht oder zusätzliche Schaltkomponenten integriert werden. Auch bei Wartungsarbeiten an bestehenden 3VA-Installationen wird die Klemme häufig benötigt, um fehlerhafte oder abgelöste Rundleiterverbindungen zu erneuern. Das 3er-Set deckt typische Servicebedarfe in mittleren bis größeren Schaltschränken ab, ohne dass umfangreiche Einzelteile-Lagerhaltung nötig ist. Als Originalzubehör von Siemens gewährleistet die Klemme volle Kompatibilität und erfüllt alle konstruktiven Anforderungen der 3VA-Schalter. Die Lieferung erfolgt komplett und einsatzbereit, RoHS-konform seit Juni 2012.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,00 × 17,00 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 170,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,101 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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