Produktbeschreibung
Der Reihenverbinder 5ST3792-1 ist ein 1-poliges Verbindungselement für die sichere Verbindung von Leitern in Sammelschienen-Systemen. Mit einer Nennspannung von 750 V und einem Bemessungsstrom von 80 A ist der Verbinder für Leiterquerschnitte von 16 mm² ausgelegt. Die schwarze Ausführung und die Länge von 150 mm ermöglichen eine kompakte Integration in Schaltschrank-Anlagen und Niederspannungsverteilern. Der Reihenverbinder
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in der Aufbau- und Verdrahtung von Sammelschienen eingesetzt, um einzelne Leiterabschnitte zu verbinden oder Abzweigungen herzustellen. Einsatzfelder sind die Stromverteilung in Produktionsanlagen, Verpackungsmaschinen sowie die Energieverteilung in Schaltanlagen und Verteilerleisten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schraubverbindungen ermöglicht der Reihenverbinder eine schnellere, werkzeuglose oder halbarme Montage ohne Zusatzzubehör wie Muttern oder Schrauben. Der Verbinder ist konform mit der RoHS-Richtlinie (seit 01.05.2007) und erfüllt die Anforderungen der EU-Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU. Der Reihenverbinder wird einzeln verpackt und ist unmittelbar einsatzbereit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
220,00 × 102,00 × 85,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 102,00 x 85,00 mm |
| Nettogewicht |
0,043 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2007 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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