Produktbeschreibung
Der Reihenverbinder 5ST3791-2 ist ein 1-poliger Verbindungssteg für Sammelschienensysteme mit einer Länge von 200 mm. Das Bauteil ist aus Kupferlegierung, schwarz isoliert und für Leiterquerschnitte von 16 mm² ausgelegt. Bei einer Bemessungsspannung von 750 V und einem Bemessungsstrom von 80 A verbindet der Reihenverbinder nebeneinanderliegende Sammelschienen-Ausgangsfelder elektrisch parallel. Das Material ist RoHS-konform seit 2012 und unterliegt der europäischen Elektroschrott-Rücknahmepflicht. Der Verbinder
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Niederspannungsverteilern (NSW) und Schaltschrankbau für die Parallelschaltung von Abgangsschienen eingesetzt, etwa um mehrere Verbrauchergruppen symmetrisch zu versorgen. Häufig kommt er in dezentralen Unterverteilungen von Industrie-Produktionsanlagen zum Einsatz, wo parallele Sammelschienen-Stränge gekoppelt werden müssen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einzelnen flexiblen Verbindungsleitungen bietet der starre Reihenverbinder eine formstabile und wartungsfreie Lösung mit definiertem Kontaktwiderstand und Langzeitstabilität. Das Nettogewicht beträgt 52 Gramm je Stück; die Lieferzeit wird normalerweise mit 3 Tagen angegeben.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0520 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
265,00 × 80,00 × 50,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
265,00 x 80,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,052 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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