Produktbeschreibung
Die Durchgangs-Reihenklemme DG-KL-2,5QMMM BU ist eine iPo-Installationsklemme aus der SENTRON-Produktfamilie 8WH6 von Siemens. Die Klemme ist für Leiterquerschnitte bis 2,5 mm² ausgelegt und verfügt über einen robusten iPo-Steckanschluss für sichere Verbindungen in Niederspannungsanlagen. Die blaue Farbkodierung ermöglicht schnelle Identifikation im Schaltschrank. Besonderheit der Durchgangsklemme ist ihre beidseitige Anschlussnutzung, die platzsparende Verdrahtung in engen Schaltschrankräumen ermöglicht. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Stromschienen-Verschaltung in Verteilerboards, die Ankopplung von Steuerstromkreisen an Leistungsblöcke sowie die Verdrahtung in SPS-Ausgangsmodulen für Schaltschrank-Steuerungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu Schraubklemmen ermöglicht der iPo-Steckanschluss schnellere Montage ohne Werkzeug und reduziert Montagezeiten. Die Klemme wird einzeln geliefert und ist direkt verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0070 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,80 × 4,20 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000897 |
| Produktfamilie |
SENTRON iPo-Installationsklemmen 8WH6 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
58,00 x 42,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,007 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.08.2011 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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