Produktbeschreibung
Die Durchgangs-Reihenklemme 8WH2004-0AG01 ist eine Federzugklemme aus der SENTRON-Familie 8WH2 mit vier Anschlussstellen für sichere Leiterverbindungen. Die Klemme ist für Querschnitte bis 4 mm² ausgelegt und bietet Kontakt durch federgestützte Anschlusstechnik ohne Werkzeug. Die blaue Färbung ermöglicht eine klare optische Identifikation und Ordnung im Schaltschrank.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verschaltung von Steuerleitungen in Niederspannungsverteilern sowie die Verdrahtung von Feldgeräten und Sensoren in Schaltschränken für Automatisierungsanlagen. In der Photovoltaik-Systemtechnik wird die Klemme für die Verbindung von Gleichstromleitungen eingesetzt. Die Federzug-Anschlusstechnik bietet gegenüber Schraubklemmen den Vorteil der werkzeuglosen und schnelleren Verdrahtung bei gleicher Kontaktsicherheit. Die Klemme ist RoHS-konform und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektronik-Altgeräte. Sie ist als Einzelklemme oder im Verbund auf DIN-Hutschienen montierbar und wird üblicherweise in Mengeneinheiten von einem Stück geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0140 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0140 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,60 × 3,50 × 0,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000897 |
| Produktfamilie |
SENTRON Federzugklemmen 8WH2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
86,00 x 35,00 x 4,00 mm |
| Nettogewicht |
0,014 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
50 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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