Produktbeschreibung
Das RC-Glied 3RT2926-1CF00 ist ein Überspannungsbegrenzer für die Schutzbeschaltung von Schützen der Baureihe 3RT2.2. Das Bauteil ist für Spannungen im Bereich AC 400–600 V bei 50/60 Hz ausgelegt und dient der Begrenzung von Überspannungsspitzen beim Abschalten induktiver Lasten. Das RC-Glied besteht aus einem Widerstand und Kondensator in Reihenschaltung und wird parallel zur Schützspule oder zum Kontaktsystem angeordnet. Das Nettogewicht beträgt 0,006 kg, die Abmessungen liegen bei 56 × 31 × 13 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den geltenden Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte nach der Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Schützkreisen in Umschaltanlagen und Verteilerräumen sowie die Schutzbeschaltung in Motoranlassanlagen und Förderanlagen. Ein zweites wichtiges Anwendungsgebiet ist die Überspannungsbegrenzung in SPS-Ausgangsbeschaltungen mit induktiven Lasten wie Magnetventilen und elektromagnetischen Bremsen. Die Standardlieferzeit beträgt drei Werktage, was für Ersatzteilbedarf und Schnellreparaturen vorteilhaft ist.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0060 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0060 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,60 × 3,10 × 1,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000683 |
| Produktfamilie |
Überspannungsbegrenzer |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
56,00 x 31,00 x 13,00 mm |
| Nettogewicht |
0,006 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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