Produktbeschreibung
Die Rahmenklemme 4 Stück ist ein Zubehörteil für die 3VA-Schalterreihe (3VA20, 3VA21, 3VA22) von Siemens. Sie dient zur Befestigung und Positionierung der Schalter in Schaltschränken und Niederspannungsverteilern. Das Zubehör ist als Set mit vier Klemmen lieferbar und wird direkt am Schaltrahmen des entsprechenden 3VA-Schalters montiert. Die Rahmenklemme ermöglicht eine sichere und werkzeuggerechte Befestigung der Schalter auf Tragschienen und Montageflächen. Sie ist für den Einsatz in IEC-Schaltern bis 1250 A konzipiert und gewährleistet damit eine Halterung auch bei größeren Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Nachrüstung oder der Austausch von Befestigungselementen in bestehenden Schaltschränken sowie die Komplettbestückung neuer Verteileanlagen. Bei der Planung von Schaltschrank-Erweiterungen kann die Rahmenklemme als Ersatzteil direkt mitbestellt werden. Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU). Lieferumfang: vier Rahmenklemmen pro Set, Nettogewicht 0,21 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,00 × 17,00 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 170,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,21 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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