Produktbeschreibung
Der SITRANS LR110 ist ein Radarfüllstandmessumformer für kontinuierliche, berührungslose Füllstandmessung in Flüssigkeiten, Schlämmen und Schüttgütern. Der Messbereich umfasst bis zu 15 Meter, die Kommunikation erfolgt über HART-Protokoll mit analogem 4 bis 20 mA Ausgangssignal. Der Messumformer verfügt über Bluetooth-Funktion zur kabellosen Konfiguration und Diagnostik vor Ort. Der Prozessanschluss ist G 1-1/2" nach BSPP (EN ISO 228-1) ausgeführt, der elektrische Anschluss erfolgt über 1" BSPT. Das Gerät wird mit integriertem Kabelanschluss und 5 Meter Kabellänge geliefert und hat ein Nettogewicht von 1,65 kg.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Füllstandsüberwachung in Behältern und Tanks der chemischen Industrie, in Abwasserbehandlungsanlagen sowie bei der Lagerüberwachung in Silos und Schüttgutlagern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Ultraschall-Messung ermöglicht Radar auch bei Dampf, Schaum und Verschmutzung Messwerte. Die berührungslose Messprinzip vermeidet Verschleiß und ist wartungsarm. Das Gerät ist nach RoHS-Richtlinie und REACH-Verordnung konform und unterliegt Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU).
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,6500 kg
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| Artikelgewicht: |
1,6500 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002995 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
1 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
1,65 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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