Produktbeschreibung
Der Testsocket 2RMLG08 ist ein Zubehörmodul für die Reyrolle 7XG22-Prüfblockreihe von Siemens und gehört zur Produktfamilie der Schutzgeräte-Testkomponenten. Das Modul bietet automatische Kurzschließung für Stromwandler (CT) und ist in der Größe E2 ausgeführt. Die vertikale Montage ermöglicht flexible Installation in Schaltschränken und Prüfanlagen. Das Modul erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 06.07.2010 und ist REACH-konform nach Artikel 33. Mit einem Nettogewicht von 1,4 kg und Verpackungsmaßen von 39 × 26 × 14 cm ist die Handhabung unkompliziert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsbereiche sind Prüf- und Testsysteme für elektromechanische Schutzschalter sowie die Wartung und Inbetriebnahme von Schutzkombinationen in Niederspannungsverteilern. Das Modul wird einzeln geliefert und ist für den Einsatz in Laboreinrichtungen und Instandhaltungswerkstätten konzipiert. Die automatische CT-Kurzschließungsfunktion vereinfacht die Prüfvorbereitung und erhöht die Messsicherheit bei Stromwandler-Tests. Lagerverfügbarkeit und technischer Support sind über den Siemens-Vertrieb gewährleistet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,4000 kg
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| Artikelgewicht: |
1,4000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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39,00 × 26,00 × 14,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002608 |
| Produktfamilie |
Reyrolle 7XG22 - Prüfblockreihe |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
39,00 x 26,00 x 14,00 cm |
| Nettogewicht |
1,4 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 06.07.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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