Produktbeschreibung
Die Prismenklemme doppelt 3NP1963-1BB20 ist ein Zubehörteil für Sicherungs-Lasttrennschalter der Baugröße NH3. Sie verfügt über einen doppelten Aufbau mit insgesamt zwei Klemmenpaaren und ist für Leiterquerschnitte von 150 bis 185 mm² dimensioniert. Der Schraubanschluss ermöglicht eine sichere Verbindung zu den Lasttrennschalter-Ausgängen und Eingängen. Der Liefersatz enthält drei Klemmen pro Satz, wodurch ein vollständiger Polsatz für dreiphasige Niederspannungsverteiler abgedeckt wird. Die Prismenklemme
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken zur Verbindung von Verteilerleitungen mit den Ausgangsklemmen von Sicherungs-Lasttrennschaltern eingesetzt. Eine weitere Anwendung ist die Sammelschienen-Anbindung in großflächigen Industrieanlagen und Verpackungsmaschinen, wo hohe Querschnitte wirtschaftlich zusammengefasst werden müssen. Die robuste Bauform mit Schraubbefestigung gewährleistet eine dauerhafte mechanische Sicherung auch unter Vibration und thermischer Belastung. Das Produkt unterliegt der RoHS-Richtlinie und ist seit November 2008 zertifiziert. Mit einer Lieferzeit von drei Tagen ist das Zubehör unmittelbar verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,1640 kg
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| Artikelgewicht: |
1,1640 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,70 × 11,90 × 3,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
157,00 x 119,00 x 38,00 mm |
| Nettogewicht |
1,164 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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