Produktbeschreibung
Die Prismenklemme 3NP1943-1BB10 ist ein Verbindungszubehör für Sicherungs-Lasttrennschalter der 3NP1-Baureihe in Baugröße NH1. Sie dient zur Verbindung von Starkstromleitungen mit Leiterquerschnitten von 70 bis 150 mm² und verfügt über einen bewährten Schraubanschluss für sichere, dauerhaft belastbare Kontakte. Die Klemme ist aus Kontaktmaterialien gefertigt und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie sowie REACH-Richtlinie.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verschaltung von Hauptleitungen in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen im Bereich der Energieverteilung. In der Photovoltaik und Windkraft wird die Prismenklemme zur Anschlussverbindung von Generatorleitungen an Lasttrennschalter und Trennschalter genutzt. Ein weiteres Anwendungsfeld liegt in der industriellen Elektroverteilung für die Verbindung von Trafo-Sekundärleitungen oder für Bypass-Schaltungen in Verteileranlagen. Das Zubehör wird im 3er-Pack geliefert und ist optimiert für den Einsatz in Schaltanlagen nach DIN EN 61439. Die wartungsfreie Ausführung mit Schraubanschluss ermöglicht eine sichere, wiederholbare Verdrahtung ohne zusätzliche Werkzeuge.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3080 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3080 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,90 × 12,60 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
159,00 x 126,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,308 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.11.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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