Produktbeschreibung
Das Positionsmeldeschaltermodul PSS400-COM ist ein Zubehörmodul zur Statusrückmeldung von Leistungsschaltern der Baureihe SENTRON 3WA3. Es erfasst die Schalterposition und leitet diese über Kommunikationsverbindung weiter. Das Modul bietet vier separate Betriebsstellen-Meldepunkte (COM-Anbindung) und signalisiert sowohl die Trennstellung als auch die Betriebsstellung des Schalters. Die Kommunikationsanbindung erfolgt über das entsprechende Kommunikationsmodul, das in der Schaltanlage integriert ist.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Fernüberwachung von Schaltgeräten in verteilten Schaltschränken, die Betriebszustand-Meldung an überlagerte Leitsysteme sowie die Integration in dezentrale Automatisierungs- und Schutzvorrichtungen. Das Modul entspricht den Normen IEC 60947-2 und UL1066 und gewährleistet digitale Statusmeldungen in Niederspannungsverteilern. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit März 2021 und ist ab Lager mit einer Lieferzeit von fünf Werktagen verfügbar. Das Nettogewicht beträgt 0,18 kg; die Verpackungsgröße 240 × 170 × 140 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1800 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
240,00 × 170,00 × 140,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
240,00 x 170,00 x 140,00 mm |
| Nettogewicht |
0,18 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 11.03.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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