Produktbeschreibung
Die plombierbare Abdeckung 3RA2910-0 von Siemens ist eine Schutzvorrichtung für elektronische Zeitrelais und elektronisch verzögerte Hilfsschalterblöcke der Baureihe 3RA28. Die Abdeckung ermöglicht das sichere Plombieren von Schaltgeräten, um unbefugte Eingriffe zu verhindern und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Durch die plombierbare Ausführung lassen sich Manipulationen an den Schaltgeräten dokumentieren und nachvollziehen. Das Zubehörteil ist optimal für den Einsatz in Schaltanlagen, Steuerungsverteilern und industriellen Automatisierungsanwendungen geeignet, wo Manipulationssicherheit eine Anforderung darstellt.
Anwendungsbereiche
In Prüfanwendungen und bei Energieversorgern wird die plombierbare Abdeckung eingesetzt, um die Unversehrtheit von Schaltgeräte-Einstellungen zu dokumentieren. Besonders in Niederspannungs-Schaltanlagen und bei sicherheitstechnischen Anforderungen kommt das Zubehör zum Einsatz. Die Abdeckung erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie. Kompatibilität mit der 3RA28-Serie gewährleistet einfache Montage und sichere Funktionalität ohne zusätzliche Anpassungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0020 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0020 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,40 × 2,80 × 1,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sonstiges |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
44,00 x 28,00 x 11,00 mm |
| Nettogewicht |
0,000002 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
5 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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