Produktbeschreibung
Die Plombierabdeckung 3RW4900-0PB10 ist ein Sicherungs- und Versiegelungselement für SIRIUS Sanftstarter der Baureihe 3RW40 von Siemens. Sie dient dem Schutz und der Kennzeichnung des Parametrierungsschalters gegen unbefugte Änderungen und wird auf den Sanftstarter-Gehäusen der Typen S0, S1, S2 und S3 montiert. Das Nettogewicht der Abdeckung beträgt 0,012 Gramm, die Verpackungsmaße liegen bei 91 × 43 × 8 mm, wodurch die Komponente kompakt und platzsparend in Schaltschränken eingebaut werden kann. Die Plombierabdeckung erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2006 und unterliegt den geltenden Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Veriegelung von Parametereinstellungen in drehzahlgesteuerten Motoren-Antriebssystemen sowie die Absicherung gegen versehentliche oder unbefugte Justage von Sanftstarter-Funktionsparametern in Förderanlagen und Verpackungsmaschinen. In Schaltschränken mit mehreren Sanftstarter-Modulen ermöglicht die Plombierabdeckung eine sichere Kennzeichnung des betriebsrelevanten Konfigurationsstatus. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage. Als Zubehör zur 3RW40-Serie kann die Abdeckung problemlos nachgeordert werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0120 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0120 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
9,10 × 4,30 × 0,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Sanftstarter 3RW40 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
91,00 x 43,00 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,000012 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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