Produktbeschreibung
Die Phasentrennwand H=200 mm ist eine Zubehörkomponente für 4-polige Leistungsschalter der Siemens-Baureihen 3WL10 und 3VA27. Das Set enthält 6 Trennwände zur Elektrischen Trennung der Phasen im Schaltschrank. Die Trennwände sind konzipiert für Festeinbauschalter mit Bemessungsspannung Ue größer 440 V und werden in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen eingesetzt. Die Bauform mit 200 mm Höhe passt standardisiert in die Schaltschrank-Rahmen der genannten Leistungsschalter.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Hauptverteilungen in Industriebetrieben, wo mehrpolige Schalter räumlich voneinander getrennt werden müssen, sowie Maschinenschutzbeschaltungen mit höheren Nennspannungen. Eine zweite häufige Einsatzstelle sind Photovoltaik-Anlagen und Windkraftanlagen mit Generatorschutz, wo Phasentrennungen die Fehlersuche erleichtern und die Betriebssicherheit erhöhen. Die Montage erfolgt werkzeuglos auf der standardisierten Schaltschrank-Tragschiene und benötigt keine zusätzliche Verdrahtung. Lieferumfang: 6 Stück pro Packung mit Nettogewicht 0,267 kg und kompaktem Versandmaß 140 × 90 × 61 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2670 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,267 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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