Produktbeschreibung
Die Phasentrennwand mit einer Bauhöhe von 100 mm ist Zubehör für 3-polige Festeinbauschalter der Siemens-Baureihen 3WL10 und 3VA27 bei Nennspannungen über 440 V. Die Lieferung umfasst vier Stück und dient der sicheren Trennung der Phasen im Schaltschrank, um elektrische Sicherheit und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Das Material erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 29. Juni 2017 und unterliegt den aktuellen Stoffbeschränkungen. Das Nettogewicht beträgt 0,1866 kg bei einer Verpackungsgröße von 140 × 90 × 61 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Schaltschrankbau bei der Aufrüstung bestehender Leistungsschalter sowie die Neuverdrahtung von Niederspannungsverteilern mit erhöhtem Phasenschutz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu universellen Trennblechen bieten diese Phasentrennwände eine definierte Bauhöhe von exakt 100 mm, die auf die Geometrie der 3WL10- und 3VA27-Baureihen abgestimmt ist. Die vier Stück je Verpackungseinheit entsprechen dem Standard für eine komplette 3-polige Schaltgruppe mit Reserve. Bei der Montage in bestehenden Schaltschränken ermöglichen die Phasentrennwände eine nachträgliche räumliche Isolierung zwischen den Phasen und reduzieren das Risiko von Phasenfehlschlüssen während der Instandhaltung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1870 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,1866 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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