Produktbeschreibung
Die Phasentrennwand 3KC9808-2 ist ein Zubehörteil für die 3-poligen Lasttrennschalter der Baureihen 3KC4 und 3KC8 mit einem Bemessungsstrom von 630 A. Das Produkt wird als Satz mit 2 Stück geliefert und dient der mechanischen Phasenseparation innerhalb des Schaltschranks. Die Trennwände bestehen aus isolierendem Kunststoff und gewährleisten die räumliche Trennung der drei Phasen nach den Anforderungen der Niederspannungsschalt-Richtlinien. Das Nettogewicht pro Satz liegt bei 0,039 kg, die Verpackungsabmessungen betragen 120 × 60 × 10 mm. Die Regel-Lieferzeit beträgt 5 Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Aufbau von Verteilerfeldern in Elektrizitätsversorgern sowie die Schaltschrank-Bestückung in Industrieanlagen mit 630-A-Lasttrennschaltern, wo konstruktive Sicherheit und Brandschutz durch Phasenisolation erforderlich sind. Im Maschinenbau und in der Gebäudetechnik werden Phasentrennwände regulär bei der Neuerrichtung und Modernisierung von Schaltanlagen eingebaut. Das Zubehör ist RoHS-konform und erfüllt die Stoffbeschränkungen gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EU seit dem 30.04.2016.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0390 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0390 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,00 × 6,00 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 60,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,039 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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