Produktbeschreibung
Die Phasentrennwand 3KC9808-1 ist Zubehör für dreipolige 3KC4- und 3KC8-Schaltgeräte im Strombereich von 250 bis 400 A. Der Lieferumfang umfasst zwei Phasentrennwände, die zur Leitungsführung und Phasentrennung in kompakten Schaltanlagen eingesetzt werden. Die Komponente ist nach RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung. Nettogewicht je Liefereinheit liegt bei 0,021 kg, die Verpackungsmaße betragen 100 × 36 × 10 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Konfiguration von Niederspannungsschaltgeräten in Industrieverteillern, Schaltschränken für Antriebssteuerungen sowie in Maschinensteuerungen mit mehrpoligen Schutzschaltern. Die Phasentrennwände ermöglichen eine sichere räumliche Trennung der drei Phasen, was zu besserer Übersichtlichkeit in engen Bauräumen und reduzierter Ausfallwahrscheinlichkeit durch Leitungskontakt führt. Bei der Auswahl ist zu beachten, dass die Komponente speziell für die 3KC4- und 3KC8-Baureihe dimensioniert ist und nicht mit anderen Schaltgerätserien kompatibel ist. Die Standard-Lieferzeit beträgt 5 Tage. Zubehör und Ersatzteile dieser Art sollten bei Schaltschrank-Umbauten oder Wartungsarbeiten an bestehenden Anlagen berücksichtigt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0210 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0210 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,00 × 3,60 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
100,00 x 36,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,021 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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