Produktbeschreibung
Die Phasentrennwände sind Isolierungszubehör für die Siemens 3VA-Schalterreihe (Typen 3VA15, 3VA25, 3VA26) und werden als 2er-Set geliefert. Sie dienen der räumlichen Trennung einzelner Phasen in Schaltschränken und Niederspannungsverteilern und verbessern die Übersichtlichkeit sowie die elektrische Sicherheit bei der Verdrahtung. Die Phasentrennwände sind werkzeuglos einsetzbar und lassen sich problemlos in die Hutschienenbefestigung der 3VA-Schalter integrieren. Sie bestehen aus Isoliermaterial und erfüllen die RoHS-Richtlinie (gültig seit 01.01.2016) sowie REACH-Anforderungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Schaltanlagen für Industrieanlagen, Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, wo mehrphasige Stromkreise deutlich voneinander getrennt werden müssen. Besonders in engen Schaltschränken mit mehreren Lastkreisen ermöglichen die Phasentrennwände eine sichere Anordnung und reduzieren Verwechslungsfehler bei Wartungsarbeiten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu nachträglichen Isolierfolien bieten diese Kunststoff-Phasentrennwände eine dauerhafte, mechanisch stabile Lösung mit Normkonformität. Lieferumfang: 2 Stück. Nettogewicht ca. 0,158 kg. Kompatibel mit allen Hutschienen-IEC-Schaltern der 3VA-Serie bis 1250 A.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
117,00 × 104,00 × 19,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
117,00 x 104,00 x 19,00 mm |
| Nettogewicht |
0,1575 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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