Produktbeschreibung
Der PE-Verlängerungsstecker 3RA6890-0EA ist ein Zubehörteil für das Siemens-Einspeisesystem 3RA6 und dient der Verlängerung und flexiblen Anordnung von Leistungsschaltern im Schaltschrank. Der Stecker ermöglicht eine wartungsfreundliche Verkabelung ohne zusätzliche Verdrahtungsarbeiten und reduziert Montageaufwand bei komplexen Steuerungsaufbauten. Die kompakte Bauform mit den Abmessungen 25 × 20 × 12 mm und einem Nettogewicht von nur 12 Gramm ermöglicht platzsparende Integration in beengten Schaltschranken. Das Produkt erfüllt alle aktuellen Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Schaltschrankbau bei Verpackungsmaschinen, die Steuerverteilung in Förderanlagen sowie die modulare Ausrüstung von Maschinensteuerungen in der Automatisierungstechnik. Der Stecker eignet sich auch für schnelle Instandhaltungsarbeiten an bestehenden 3RA6-Installationen, da er einfach ausgetauscht werden kann. Als Originalzubehör von Siemens garantiert der 3RA6890-0EA maximale Kompatibilität mit dem Einspeisesystem. Die Standardlieferzeit beträgt drei Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0120 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0120 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
2,50 × 2,00 × 1,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002043 |
| Produktfamilie |
Einspeisesystem für 3RA6 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
25,00 x 20,00 x 12,00 mm |
| Nettogewicht |
0,012 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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